Abrechnung einer Psychotherapie
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Private Krankenkassen
und Beihilfe übernehmen die Kosten für die Psychotherapie durch einen approbierten und im Arztregister eingetragenen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 2,3-facher Satz) festgelegt. Details zu den in Ihrem Versicherungstarif enthaltenen Leistungen und zum Antragsverfahren erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenkassen
Haben Sie bei mehreren kassenärztlichen Therapeuten keinen Therapieplatz bekommen (z. B. wegen zu langer Wartezeit oder unzumutbar weitem Anfahrtsweg), so kann, um die Gefahr der Chronifizierung der Symptomatik zu vermeiden, mit gesetzlichen Kassen über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden. Dies muss mit der jeweiligen Kasse abgeklärt werden. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.
Selbstzahler
Die Gebühren entsprechen den Sätzen der Privaten Kassen oder der Beihilfe (GOP 2,3-facher Satz) oder werden nach Vereinbarung individuell festgelegt.